Die Erhaltung oder Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern bildet eine wichtige Aufgabe unserer Zeit. Fischaufstiegsanlagen bewirken, dass die natürlichen Wanderbewegungen der Fischfauna und des Makrozoobenthos auch an Staustufen vollzogen werden können. In Abhängigkeit von jeweiligen Standortanforderungen planen und bemessen wir technische und naturnahe Aufstiegsgerinne. Hierzu zählen u.a. Schlitzpässe, Beckenpässe, Borstenfischpässe, Umgehungsgerinne, Sohlengleiten und Rampen.
Hydraulische Berechnung, Entwurf-AU Objekt- u. Tragwerksplanung, Verdingungsunterlagen
Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für den Ausbau des Silokanals und des Sacrow-Paretzer-Kanals wurde im Auftrag der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die ökologische Durchgängigkeit am Wehr Brandenburg durch Errichtung eines Umgehungsgerinnes wieder hergestellt. An die Planung des naturnahen Gerinnes bestanden komplexe Anforderungen hinsichtlich der Lage im innerstädtischen Raum, der Querung der stark frequentierten Krakauer Straße, der Umverlegung und Sicherung zahlreicher Leitungen und dem Erhalt der öffentlichen Infrastruktur.
Hydraulische Berechnung, Objekt- und Tragwerksplanung, örtliche Bauüberwachung
Baukosten
ca. 228 000.— Euro (brutto)
Die Anfänge der Stauhaltung in Kupferhammer reichen bis in das 16. Jahrhundert zurück. Sie wurde ursprünglich im Zusammenhang mit einen durch Wasserkraft angetriebenen Kupferhammer um 1553 errichtet. Der Stau liegt ca. 27,1 km oberhalb der Schlaubemündung. Bis 1950 wurde der Aufstau genutzt, um mit Hilfe einer Kleinwasserkraftanlage die Orte Kupferhammer, Siehdichum und Schernsdorf mit Elektrizität zu versorgen.
Objektplanung: Lph 1 bis 7, Tragwerksplanung Lph 1 bis 6
Das Wethauwehr Bachmühle befindet sich in der Wethau, im Burgenlandkreis im Land Sachsen –Anhalt. In seiner ursprünglichen Funktion diente und dient das Wehr vor allem als Mühlenstau für die heute noch stehende Bachmühle.
Objektplanung HOAI (2002) § 55: Leistungsphasen 1 bis 7, hydraulische Berechnungen, Bauüberwachung n. HOAI § 57
Im Zuge des Ersatzneubaus der Straßenbrücke über die Schwarze Elster ist der Rückbau der vorhandenen Stauwehranlage als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme realisiert worden.
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